Schloss Eutin
Lübeck Stadtführungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Preis beinhaltet nicht eventuell anfallende Eintrittsgelder und/oder Parkgebühren. Er ist am Ende der Führung bar gegen Quittung an den/ die Gästeführerin zu entrichten.
  2. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Pers. (Gänge und Höfe) und 25 Pers. (Lübeck kompakt). Bei Überschreitung der Gruppenstärke ist die Beauftragung eines/r weiteren Gästeführers/in erforderlich.
  3. Der/ die Gästeführer/in wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätung der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Ist der/ die Gästeführer/in bereit, beträgt der Aufpreis der Verlängerung 20,00 € pro angefangener Stunde.
  4. Ist der/ die Gästeführer/in oder eine Vertreter/in nicht spätestens 30 Minuten nach dem vereinbarten Führungstermin am Treffpunkt erschienen, bemühen wir uns, Ihnen eine/n andere/n Gästeführer/in zu vermitteln.
  5. Eine kostenlose Stornierung ist bis spätestens 48 Stunden vor Führungsbeginn möglich. Danach ist eine Ausfallgebühr von 50% des vereinbarten Führungspreises zu zahlen.
  6. Der/ die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer/in selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal der Höhe des Führungshonorars.
  7. Gerichtsstand ist Lübeck.